I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne explizite Einbeziehung für künftige Folgeaufträge zwischen dem Auftraggeber und der
Fotografin als vereinbart. Diese AGB dienen der ergänzenden Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältniss Iches sich im Übrigen nach dem Angebot der Fotografin richtet. Haben d ertragsparteien Vereinbarungen getroffen, welche von diesen AGB abweichen, so geher
iese den vorliegenden AGB vo 4. Abweichenden und entgegenstehende AGB des Auftraggebers wird explizit
widersprochen. 5. Sofern in diesen AGB für Willenserklärungen der Parteien die Schriftform gefordert wird,
herrscht Einigkeit, dass E-Mail dieser vereinbarten Form genügt.
II. Nutzungsrechte
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte
zur Verwendung der übergebenen Lichtbilder im vertraglich vereinbarten Umfang übertragen.
3. Die Weitergabe der Lichtbilder an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der
Fotografin gestattet.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die
Fotografin auf den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fotografin bei jeder Veröffentlichung wie folgt zu nennen:
„Foto: Ricarda Hager“; bei Veröffentlichungen auf Social Media Kanälen (Instagram, Facebook,
Linked In) ist eine Urheberrechtenennung in Form einer Verlinkung verpflichtend.
6. Bearbeitungen oder Umgestaltungen der Lichtbilder sind nur mit vorheriger schriftlichenEinwilligung der Fotografin gestattet.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Locationmieten etc.) sind vom Auftraggeber
gesondert zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl.
Mehrwertsteuer aus.
2. Zur Auftragserfüllung erforderliche Fremdleistungen dürfen nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers von der Fotografin beauftragt
werden. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der
Fotografin geschlossen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fotografin im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum
der Fotografin.
5. Die Fotografin ist berechtigt, mit Auftragserteilung einen Abschlag von 50 % auf das vereinbarte
Honorar in Rechnung zu stellen.
IV. Leistungen der Fotografin
1. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich
der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2. Sofern zwischen den Parteien keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen
werden, umfasst die Bildbearbeitung durch die Fotografin nur eine einfache Grundbearbeitung
(Korrektur von Licht, Farbe, Weißabgleich etc.). Weitergehende Retuschearbeiten werden nur bei
entsprechender Vereinbarung und Vergütung erbracht.
3. Die Herausgabe der fertiggestellten Bilder erfolgt in einem geeigneten Dateiformat, welches die
Fotografin nach eigenem Ermessen festlegt. Eine Herausgabe von Rohdaten erfolgt nur aufgrund
einer gesonderten Vereinbarung und ist grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten.
V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder
seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden
an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die
Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit der Übergabe der Lichtbilder an
den Auftraggeber auf diesen über. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Lichtbilder darüber
hinaus zu speichern.
VI. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm an die Fotografin zum Zwecke der
Vertragsdurchführung übergebenen Produkte, Inhalte, Daten und Unterlagen nicht gegen Marken-,
Urheber-, Design-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter, verstoßen. Sofern die
Fotografin von Dritten wegen etwaiger Verstöße diesbezüglich in Anspruch genommen wird, stellt
der Auftraggeber sie hiervon vollumfänglich frei.
2. Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nachkommt, gehen
etwaige Verzögerungen der Produktion und damit einhergehende Kostensteigerungen zulasten
des Auftraggebers.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der
Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann
die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin
bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3. Kommt es aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, zu einer Absage des
Auftrages, sind von dem Auftraggeber die folgenden Pauschalzahlungen zu leisten:
Bei Absage bis zu 4 Wochen vor Auftragsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00
berechnet, die Anzahlung jedoch rückerstattet.
Bei Absage bis zu 1 Woche vor Auftragsbeginn wird 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Bei Absage bis zu 48 h vor Auftragsbeginn werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
4. Die Geltendmachung von darüber hinaus entstehenden Schäden bleibt der Fotografin
unbenommen und wird durch das Ausfallhonorar nicht berührt.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Meta-Daten
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu
kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. In den
Dateien enthaltene Bild-Metadaten müssen erhalten bleiben und dürfen vom Auftraggeber nicht
gelöscht oder manipuliert werden.
X. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Fotografin, sofern
eine solche Festlegung zulässig ist.
3. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB davon nicht
betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, welche der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der
beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes
gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag oder diesen AGB.